Die Mittel, über deren Verteilung die DJK-DV-Jugendleitung entscheidet, sind von der Erzdiözese München und Freising zur Verfügung gestellte Mittel für die Jugendarbeit des Diözesanverbandes. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen ist nicht gegeben. Sie können, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, auch nur in einem Umfang gewährt werden, dass von einer Mithilfe, aber nicht von einer grundlegenden Finanzierung gesprochen werden kann.
Ein Zuschussantrag muss über die Gesamtjugendleitung des Vereins eingereicht werden. Über Ausnahmefälle entscheidet die DJK-DV-Jugendleitung.
Jugendprojekte, eintägige und mehrtägige Veranstaltungen, die keinen fachsportlichen Wettbewerbscharakter haben, sowie überfachliches Rahmenprogramm zu Sportveranstaltungen (Spielfeste u.s.w.) sind förderungswürdig.