Der DJK-Diözesanverband München und Freising beschäftigt sich bereits relativ lange mit dem Thema PRÄVENTION SEXUALISIERTER GEWALT:

  • Ein Arbeitskreis des DJK-Landesverbandes Bayern (u.a. mit Helmut Betz, theologischer Referent und Johann Grundner, Geschäftsführer im DJK-Diözesanverband München und Freising) hat bereits 2011 das erste Konzept zur „Einführung Prävention sexueller Gewalt in Verbänden und Vereinen“ mit umfangreichen Materialien und Hilfen erarbeitet.
  • In den Jahren danach wurden viele weitere Hilfen und Handreichungen erarbeitet. Mit der Neuauflage des Bundeskinderschutzgesetzes wurde die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen verpflichtend und in allen Diözesen wird von den Verbänden ein institutionelles Schutzkonzept gefordert. Vor diesem Hintergrund wurde das Konzept überarbeitet und mit Stand 19. August 2026 verabschiedet und an die DJK-Vereine kommuniziert.
  • 2024 wurde das Konzept in einer Arbeitsgruppe (Kerstin Mayer, DJK-Diözesanverband Augsburg, Carina Hoffmann, DJK-Landesverband Bayern und Markus Schuster, DJK-Diözesanverband München und Freising) aktualisiert und konzeptionell verändert:
    • Der DJK-Diözesanverband München und Freising hat nun ein eigenes INSTITUTIONELLES SCHUTZKONZEPT (welches in der Vorstandssitzung am 14. Mai 2024 verabschiedet wurde) für die Belange / Bedarfe in der Verbandsarbeit (Anlage 1 im PDF-Format).
    • Für die DJK-Vereine im Diözesanverband München und Freising wird es ein überarbeitetes INSTITUTIONELLES SCHUTZKONZEPT als Arbeitsvorlage mit zusätzlichen Arbeitsblättern und Materialien geben, welches aber von jedem DJK-Verein ZWINGEND an seinen Verein / an seine Gegebenheiten anzupassen und zu ergänzen ist – wenn es kein (aktuelles) Konzept gibt (wird am17. Juli verabschiedet: ANLAGE 2 im WORD-Format).

 

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter in der Geschäftsstelle des DJK-Diözesanverbandes München und Freising (Rosemarie Kreser-Nocker, Herbert Obele und Markus Schuster) gerne zur Verfügung.